Hinweis: Dieser Beitrag wurde erstmals am 22.10.2018 veröffentlicht und zuletzt am 21.09.2023 überarbeitet.
Facebook bleibt für Unternehmen weiterhin eine Baustelle, wenn es um das Thema Datenschutz geht. Schon im Juni 2018 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) für bestimmte Verarbeitungsprozesse eine gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen Fanpage-Betreibern und Meta (damals noch Facebook) fest. Meta bietet als Reaktion auf das Urteil und auf Druck der Aufsichtsbehörden seit September 2018 eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit bei Seiten-Insights an. Dennoch müssen auch Betreiber einer Fanpage tätig werden. Der nachfolgende Beitrag liefert eine detaillierte Anleitung, wie Sie auf Ihrer Fanpage die Informationspflichten gemäß Artikel 13 DSGVO erfüllen können.
Wie lassen sich Ihre Datenschutzhinweise in die Fanpage einfügen?
Bevor Sie sich um die Einbindung der Datenschutzhinweise kümmern können, sollten Sie klären, welche Informationen bereitgestellt werden müssen. Eine Übersicht über die Mindestinhalte der Datenschutzerklärung finden Sie in unserem Blog-Beitrag. In der Praxis bietet es sich an, die Datenschutzhinweise für die Facebook-Fanpage in die Datenschutzhinweise der Website zu integrieren. Das kann mit Hilfe eines modularen Aufbaus Ihrer Website-Datenschutzerklärung geschehen. Dort beschreiben Sie dann in einem Abschnitt Ihrer Website-Datenschutzerklärung gesammelt die Datenverarbeitung für alle Social-Media-Unternehmenspräsenzen.
Anschließend können Sie Ihre Datenschutzhinweise anhand der folgenden Schritte in die Fanpage einbinden:
Schritt 1
Rufen Sie Ihre Fanpage bei Facebook auf und klicken Sie in dem oberen Menü auf das Feld „Info“.
Schritt 2
Scrollen Sie nach unten zu „Weitere Infos“ und klicken Sie auf den Stift neben der Datenrichtlinie, um diese zu bearbeiten.
Schritt 3
Fügen Sie hier nun den Link zu Ihren Datenschutzhinweisen von Ihrer Homepage ein. Achten Sie darauf, dass Sie diese zuvor Ihren Social-Media-Aktivitäten angepasst haben. Klicken Sie anschließend auf „Speichern“.
Fazit
Zur Verringerung des rechtlichen Risikos sollten Betreiber einer Facebook-Fanpage eine eigene Datenschutzerklärung vorhalten und an der richtigen Stelle einbinden. Wie das Gutachten der DSK aus November 2022 zeigt, ist der datenschutzkonforme Betrieb einer Facebook Fanpage nicht ohne Weiteres möglich. Die Entwicklungen zu dieser Thematik sollten aufmerksam verfolgt werden. Unser Newsletter hilft Ihnen dabei, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Julia Ruhe ist Wirtschaftsjuristin, zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditorin. Sie berät als Managing Consultant die Mandanten der Datenschutzkanzlei bei der Einführung und Umsetzung wirksamer Datenschutz-Management-Prozesse.
Louisa El-Dbeissi ist Beraterin für Datenschutz und Informationssicherheit, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (IHK) und Senior Legal Consultant bei der Datenschutzkanzlei.