Viele Apps, Online-Services & Co. von ausländischen Anbietern bieten ihre Leistungen auch für Nutzer aus Deutschland an. Es ist jedoch nicht selbstverständlich, dass dabei auch deutschsprachige AGB verwendet werden. Das Kammergericht Berlin hat nun Klarheit geschaffen: AGB müssen auf Deutsch vorliegen, da Verbraucher sonst unzulässig benachteiligt werden.
WhatsApp ist ein Messenger-Dienst aus den USA, der sich gezielt auch an Verbraucher aus Deutschland richtet. Wie nahezu alle Unternehmen nutzt WhatsApp zur Regelung des Geschäftsverkehrs mit seinen Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind auch auf der deutschsprachigen Webseite des Unternehmens abrufbar. Wer sich die AGB durchlesen will, muss aber der englischen Sprache mächtig sein. Dabei reicht es nicht, wenn die Sprachkenntnisse erlauben, sich ein Hotelzimmer zu buchen oder ein Getränk zu bestellen. Denn die AGB von WhatsApp verwenden zahlreiche rechtliche Termini, verschachtelte Sätze und technische Fachbegriffe. Die Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte deswegen WhatsApp.
AGB sind „intransparent und treuwidrig benachteiligend“
Dieser Klage hat das Kammergericht (KG) Berlin in weitem Umfang stattgegeben. Die Richter beurteilten den Umstand, dass WhatsApp seine AGB auch den deutschen Nutzern nur auf Englisch zur Verfügung stellt, als „intransparent und alle Verbraucher treuwidrig benachteiligend“. Ein Verbraucher müsse nicht damit rechnen, fremdsprachigen AGB ausgesetzt zu sein, insbesondere einem derart „umfangreichen, komplexen Regelwerk von sehr, sehr vielen Klauseln“. Zwar sei Alltagsenglisch heute verbreitet, dies gelte aber nicht für juristisches, vertragssprachliches und überhaupt kommerzielles Englisch. Die AGB sind damit für deutsche Verbraucher unwirksam.
Fazit
Das Urteil schafft Klarheit für Anbieter, die ihre Leistungen auch auf dem deutschen Markt anbieten. AGB können gegenüber Verbrauchern nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie in deutscher Sprache verfasst sind.
Sebastian Herting ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Er unterstützt Unternehmen mit lösungsorientierter Beratung zu Daten, Technologie, KI und Marketing.
Dr. Malte Kröger