Hinweis: Dieser Beitrag wurde erstmals am 02.12.2019 veröffentlicht und zuletzt am 21.09.2023 überarbeitet.
Instagram ist ein bedeutender Werbekanal für Unternehmen, weshalb uns in unserer Beratungspraxis vermehrt Anfragen zu den gesetzlichen Informationspflichten erreichen. Denn was bei Facebook mittlerweile gelernt ist, hat sich in den meisten anderen Sozialen Medien noch nicht durchgesetzt. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung auf Ihrem Instagram-Account einbinden können.
Impressum und Datenschutzhinweise sind Pflicht!
Auch auf Instagram-Profilen von Unternehmen müssen die Pflichtangaben des § 5 Abs. 1 DDG sowie die Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO abrufbar sein. Wieso das so ist, erklären wir Ihnen in einem weiteren Blog-Beitrag.
Wie können Impressum und Datenschutzerklärung eingebunden werden?
Da das Impressum auf Websites außerhalb Europas wenig bekannt ist, bieten die meisten ausländischen Plattformen kein geeignetes Feld für diese Angabe. Auch bei Instagram gibt es derzeit keinen vorbestimmten Platz – weder für das Impressum noch für die Datenschutzerklärung. Die große Schwester Facebook ist da bereits einen Schritt weiter und bietet entsprechende Info-Felder.
Auf der Suche nach einer geeigneten Einbindung dieser Rechtstexte bei Instagram besteht zunächst die Möglichkeit, in der Profilbeschreibung auf die Texte der Website zu verlinken. Die Option, den gesamten Impressums- und Datenschutzerklärungstext in die Beschreibung einzufügen, kommt ebenfalls nicht in Frage, da Instagram die Eingabe auf 150 Zeichen beschränkt. Abgesehen davon, dass 150 Zeichen wohl kaum ausreichend sein dürften, besteht auf Seiten der Profil-Inhaber:innen voraussichtlich wenig Interesse, den Platz für diesen Zweck zu „verschwenden“. Um einen klickbaren Link zum Impressum einzufügen, bleibt somit nur das Feld „Website“ als Alternative übrig. Der Nachteil an dieser Lösung liegt jedoch darin, dass die Besucher:innen direkt beim Impressum und nicht auf der Hauptseite landen, was aus werblichen Gesichtspunkten wenig attraktiv ist. Instagram bietet zudem keine Möglichkeit, mehrere Links einzufügen. Doch wo ein Wille bzw. eine rechtliche Vorgabe, da ein Weg. In der Praxis haben sich mittlerweile drei Lösungen etabliert:
1. Lösung: Weiterleitungslink
Richten Sie eine Umleitungs-URL ein, die den Begriff „Impressum“ und „Datenschutzerklärung“ enthält. Auf diese Weise werden Sie den Anforderungen des „sprechenden Links“ gerecht. Der Umleitungslink führt die Besucher:innen dann jedoch nicht zum Impressum der Website, sondern auf die Startseite oder eine andere gewünschte Unterseite Ihrer Unternehmens-Website. Auf dieser Seite kann der oder die Besucher:in (wie gewohnt) im Footer die Datenschutzerklärung sowie das Impressum abrufen.
Damit erfüllen Sie alle Anforderungen des § 5 Abs. 1 DDG und leiten die Besucher:innen dennoch wie gewünscht auf direktem Wege zur Hauptseite des Unternehmens, ohne dabei die Zwei-Klick-Regel zu missachten.
2. Lösung: Eigene Landingpage
Die etwas smartere Lösung bietet die Erstellung einer eigenen Landingpage, die alle Links, auf die Sie die Besucher:innen aufmerksam machen möchten (Hauptseite, Impressum, Datenschutzerklärung, ggf. weitere Links zu bestimmten Unterseiten) übersichtlich platziert. Auf diese Weise können aktuelle Themen geschickt und flexibel positioniert werden.
Der Link zur Landingpage kann dann im Instagram-Profil eingefügt werden. Der Name der Landingpage sollte so gewählt sein, dass die Besucher:innen erkennen können, dass sich dahinter Links, etwa zum Impressum und zur Website verbergen (z.B. beispielwebsite.de/pflichtangaben).
Klickt ein:e Besucher:in auf diesen Link erscheint eine Auflistung aller weiteren Links. Die Anzahl der Links sowie das Design können an die Gegebenheiten des Unternehmens individuell angepasst werden. Die Seite sollte außerdem unbedingt mobil optimiert sein, da Instagram maßgeblich über die Smartphone-App genutzt wird.
Auf dem Markt tummeln sich derzeit einige Dienstleister, die eine bereits vorgefertigte Lösung für Instagram anbieten. Am bekanntesten in diesem Zusammenhang ist der US-Anbieter Linktree. Datenschutzrechtlich ist von einer solchen externen Lösung eher abzuraten, da die Besucher:innen auf diese Weise nur auf Umwegen über die Seite eines Dritten zum Ziel gelangen können und dabei unklar ist, ob der Drittanbieter Tracking- oder Analysetools eingebaut hat. Weiterhin geben externe Anbieter in den meisten Fällen ein festes Layout vor, das keine oder nur wenige Anpassungsmöglichkeiten bereithält.
3. Lösung: Story
Als weitere Möglichkeit kommt die Nutzung der Story-Funktion in Betracht. Hier könnten Sie zum einen den entsprechenden Text der Datenschutzerklärung in der Story veröffentlichen. Da der Inhalt einer Datenschutzerklärung jedoch in der Regel nicht in Kürze darstellbar ist, bietet sich auch hier die Nutzung von Links an.
Posten Sie daher einen Direktlink auf die Datenschutzerklärung in einer Instagram-Story und fixieren Sie diese als Highlight in Ihrem Unternehmensprofil. Das gleiche können Sie dann für das Impressum machen. Die beiden Story-Highlights sollten dann auf dem ersten Blick im Instagram-Profil einsehbar sein. Daher bietet es sich an, die beiden Storys ganz vorne anzuknüpfen.
Sollten Sie nur einen der Highlight-Spots in Ihrem Profil für die Bereitstellung der Pflichtangaben nutzen wollen, können Sie wieder mit „sprechenden Links“ spielen. Erstellen Sie in diesem Fall eine Story, in der Sie einerseits auf die Datenschutzerklärung und zum anderen auf das Impressum Ihrer Website verlinken und benennen Sie dieses Story-Highlight „Pflichtangaben“.
Fazit
Auch Unternehmensprofile auf Instagram müssen die gesetzlichen Informationspflichten beachten. Über die Verlinkung auf eine eigene Landingpage oder die Nutzung von Story-Highlights lassen sich diese Pflichten recht einfach für Besucher:innen umsetzen. Externe Anbieter wie Linktree bieten hierzu bereits Lösungen an, sind aufgrund unklarer Datenschutzrichtlinien aus unserer Sicht aber nicht zu empfehlen.
Julia Ruhe ist Wirtschaftsjuristin, zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditorin. Sie berät als Managing Consultant die Mandanten der Datenschutzkanzlei bei der Einführung und Umsetzung wirksamer Datenschutz-Management-Prozesse.
Louisa El-Dbeissi ist Beraterin für Datenschutz und Informationssicherheit, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (IHK) und Senior Legal Consultant bei der Datenschutzkanzlei.