Hinweis: Dieser Beitrag wurde erstmals am 04.05.2020 veröffentlicht und zuletzt am 21.09.2023 überarbeitet.
Mittlerweile findet sich kaum noch ein deutsches Unternehmen ohne eine Präsenz in dem Karrierenetzwerk LinkedIn. Dass dabei – analog zu einer Website – ebenfalls die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt werden müssen, wissen die Wenigsten. Mit dem folgenden Beitrag erklären wir Ihnen daher, wie Sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung auf Ihrer LinkedIn-Unternehmensseite praktikabel einbinden können.
Impressum und Datenschutzhinweise sind Pflicht!
Auch auf LinkedIn-Unternehmensseiten müssen die Pflichtangaben des § 5 Abs. 1 DDG sowie die Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO abrufbar sein. Wieso das so ist, erklären wir Ihnen in einem weiteren Blog-Beitrag.
Wie lassen sich Impressum und Datenschutzhinweise in die Unternehmensseite einbinden?
Leider hat LinkedIn keinen geeigneten Platz für Impressum und eigene Datenschutzhinweise geschaffen. Die Pflichttexte in die Unternehmensbeschreibung aufzunehmen, ist schon mangels Zeichenbegrenzung keine praktikable Option. Auch wird auf Seiten des Betreibers voraussichtlich wenig Interesse bestehen, diesen Platz hierzu zu „verschwenden“.
Auch die Einbindung von Links in die Unternehmensbeschreibung ist als Lösung nur bedingt tauglich. Denn LinkedIn bietet hierbei keine Möglichkeit, diese Links „klickbar“ zu machen, was laut Rechtsprechung aber zumindest bei den Impressumsangaben notwendig ist.
Um einen klickbaren Link auf der Unternehmensseite einzufügen, bleibt daher nur das Feld „Website“ im Bereich der Unternehmensbeschreibung.
Dabei sollte bereits die URL deutlich machen, dass der Link zu den entsprechenden Angaben führt (z.B. beispielwebsite.de/pflichtangaben). Denn über eine solche „sprechende“ Verlinkung können die Besucher direkt erkennen, dass hierüber weitere Informationen wie Impressum und Datenschutzhinweise abgerufen werden können.
Damit die entsprechenden Pflichtangaben schnell zu erreichen sind, sollte eine eigene Landingpage mit weiteren Links erstellt werden. Auf dieser Seite können dann alle Links, auf welche die Aufmerksamkeit der Besucher gelenkt werden soll (Hauptseite, Impressum, Datenschutzerklärung) übersichtlich platziert werden. Auch unsere Kanzlei hat eine solche Landingpage für die Social-Media-Seiten erstellt.
Trotz Landingpage besteht hier das Problem, dass Besucher:innen Ihrer LinkedIn-Seite regelmäßig mehr als die von der Rechtsprechung vorgegebenen zwei Klicks benötigen, um die Pflichtangaben zu erreichen. Diese Vorgabe kann nur dadurch gelöst werden, dass für die Verlinkung zusätzlich der Button der Kopfzeile genutzt wird.
Allerdings werden auch bei dieser Lösung nicht alle rechtlichen Vorgaben erfüllt. Denn leider kann die Beschreibung dieses Buttons nicht frei gewählt werden. Stattdessen gibt LinkedIn hier die möglichen Bezeichnungen vor. Zum Verweis auf weitere Inhalte bietet sich an dieser Stelle nur der Button-Name „Mehr erfahren“ an.
Mit Blick auf ein Urteil des OLG Düsseldorf, in der eine Verlinkung des Impressums unter einem mit „Info“ überschriebenen Button als unzureichend eingestuft wurde, ist daher auch diese Lösung nicht frei von rechtlichen Risiken. Aus unserer Sicht stellt sie aber derzeit die praktikabelste Lösung dar.
Fazit
Betreiber einer Unternehmensseite auf LinkedIn müssen ein eigenes Impressum vorhalten. Die rechtlich notwendigen Angaben können über eine Verlinkung auf die eigene Website erfüllt werden. Vergleicht man die bestehenden Vorgaben für Facebook-Fanpages, sollten zusätzlich eigene Datenschutzhinweise bereitgehalten werden. Leider bietet LinkedIn hierzu bislang keine optimale Lösung an, wodurch rechtliche Risiken bestehen bleiben. Hier liegt es an der Plattform, die deutschen und europäischen Vorgaben entsprechend umzusetzen.
Louisa El-Dbeissi ist Beraterin für Datenschutz und Informationssicherheit, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (IHK) und Senior Legal Consultant bei der Datenschutzkanzlei.
Julia Ruhe ist Wirtschaftsjuristin, zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditorin. Sie berät als Managing Consultant die Mandanten der Datenschutzkanzlei bei der Einführung und Umsetzung wirksamer Datenschutz-Management-Prozesse.