Seit dem 01.02.2017 muss jeder Unternehmer, der mit Verbrauchern Verträge schließt und eine Webseite unterhält und/oder gegenüber Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, die Informationspflichten der §§36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) erfüllen. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, der kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Zudem können Verbraucher gegen den Unternehmer Ansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend zu machen.
Hinweis auf Verbraucher Streitbeilegung in Impressum und AGB
Unternehmer sollten in das Website-Impressum und in Verbraucher-AGB einen der folgenden folgenden Hinweise auf die Verbraucher Streitbeilegung aufnehmen:
Beispielformulierung, wenn Unternehmer nicht teilnehmen möchten:
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.
Beispielformulierung, wenn Unternehmer (freiwillig) teilnehmen:
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de.
Von der Verpflichtung des § 36 VSBG ausgenommen sind Unternehmer, die bis zum 31.12.2016 nicht mehr als 10 Beschäftigte hatten.
Informationspflicht nach Entstehung einer Streitigkeit gem. § 37 VSBG
Sollte eine entstandene Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag nicht zwischen dem Unternehmen und dem Verbraucher beigelegt werden können, so sieht § 37 Abs. 1 VSBG vor, dass der Unternehmer den Verbraucher individuell und in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) folgenden Hinweis gibt:
Beispielformulierung, wenn Unternehmer nicht teilnehmen möchten:
Hinweis zu § 37 VSBG: Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de. Wir nehmen allerdings an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.
Beispielformulierung, wenn Unternehmer (freiwillig) teilnehmen:
Hinweis zu § 37 VSBG: Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de.
Dieser Hinweis ist unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten zu erteilen.
Welche Schlichtungsstellen gibt es?
Für einzelne Branchen gibt es für die Verbraucher Streitbeilegung bereits spezifische Schlichtungsstellen. Dazu gehören beispielsweise die Schlichtungsstelle Energie für den Energiesektor, die Schlichtungsstelle öffentlicher Personennahverkehr (söp) für den Verkehr und als Auffangschlichtungsstelle im Luftverkehrsbereich das BfJ, im Versicherungsbereich der Versicherungsombudsmann und der PKV-Ombudsmann, diverse Schlichtungsstellen im Finanzdienstleistungssektor sowie die Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer.
Bei Streitigkeiten in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, können sich die Verbraucher an die Allgemeine Schlichtungsstelle nach § 43 Absatz 1 VSBG wenden:
Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de.
Sebastian Herting ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Er unterstützt Unternehmen mit lösungsorientierter Beratung zu Daten, Technologie, KI und Marketing.